Hallo,
Geschrieben von Sabrina M.Meine Frage ist nun: Müssen diese Bescheinigungen aufgrund der neuen Gemeinde (erteilende Stelle) neu ausgestellt werden, damit diese weiterhin Gültigkeit behalten oder sind die Bescheinigungen, die von der alten Gemeinde ausgestellt werden, weiterhin gültig,
... upps, dann ist ja meine Geburtsurkunde ungültig, die Gemeinde die diese ausgestellt hat, gibt es ja seit Jahrzehnten nicht mehr ;-)
Da wäre ja nach Gebietsreformen viel zu tun, wenn alle Ausweise, Zulassungsbescheinigungen, Grundbücher u.v.m. neu ausgestellt werden müssten.
Gruß
Gerhard
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