Hallo,
Geschrieben von Sabrina M.Mal angenommen Kamerad A erhält bei der Gemeinde A eine Einweisungsfahrt auf einen Feuerwehrfahrzeug bis 7,49t und darf das Fahrzeug führen und erhält darüber eine von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung.
Um was geht es? Um den Feuerwehrführerschein (A), der bundesweit inzwischen meines Wissens gegenseitig anerkannt ist oder um jemanden, der die passende Fahrerlaubnis (in dem Fall C1 (bis 7,5t) hat und eine Einweisungsfahrt auf einem speziellen nur dort vorhandenen Fahrzeug bekommen hat (B)?
Fall A: Mit einer "Einweisungsfahrt" bekommt man keinen Feuerwehrführerschein. Ihr solltet also dringend mal prüfen, ob da die nötigen Voraussetzungen zur Erteilung erfüllt sind. Wenn mit "Bescheinigung" der Feuerwehrführerschein gemeint ist, der wird bundesweit gegenseitig anerkannt. Wenn sich die Gemeinde aufgrund einer Fusion ändert, spielt das auch keine Rolle, da gibt es Regelungen zur Rechtsnachfolge, da muss nichts umgeschrieben oder neu erteilt werden.
Fall B: Das ist eine Bescheinigung, die nur intern gilt bzw. bei der Aussteller sagt, wofür die gilt. Aber auch hier wird eine Gemeinde nach einer Fusion keine neuen Bescheinigungen ausstellen müssen, auch das wird über die Rechtsnachfolge geregelt.
Gruß,
Michael
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