Rubrik | ABC-Gefahren |
zurück
|
Thema | Provisorische Aufbewahrung unbekannte Strahlenquelle | 8 Beiträge |
Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen | 869534 |
Datum | 25.05.2021 09:34 MSG-Nr: [ 869534 ] | 1285 x gelesen |
Strafgesetzbuch
GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren
Hallo,
dafür ist keine Vorhaltung durch die Feuerwehr nötig, da es sich beim Fund/Abgabe etc. erstmal um einen Straftatbestand nach §328 StGB handelt. Somit ist die die Polizei für die Ermittlungen am Tatort/Fundort etc. zuständig, die kümmern sich dann auch um eine sachgerechte Entsorgung und den Transport in Nds oftmals unter Hinzuziehung des NLWKN als Landesdienststelle.
Ein Absprerren des Fundortes unter Beachtung der GAMS Regel und den Grundlagen des Strahlenschutzes ist völlig ausreichend.
Gruß
Detlef
www.Waldbrandteam.de - eine starke Truppe :-)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|