News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Strafgesetzbuch
GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaProvisorische Aufbewahrung unbekannte Strahlenquelle8 Beiträge
AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen869534
Datum25.05.2021 09:34      MSG-Nr: [ 869534 ]1285 x gelesen

Hallo,

dafür ist keine Vorhaltung durch die Feuerwehr nötig, da es sich beim Fund/Abgabe etc. erstmal um einen Straftatbestand nach §328 StGB handelt. Somit ist die die Polizei für die Ermittlungen am Tatort/Fundort etc. zuständig, die kümmern sich dann auch um eine sachgerechte Entsorgung und den Transport in Nds oftmals unter Hinzuziehung des NLWKN als Landesdienststelle.

Ein Absprerren des Fundortes unter Beachtung der GAMS Regel und den Grundlagen des Strahlenschutzes ist völlig ausreichend.

Gruß
Detlef

www.Waldbrandteam.de - eine starke Truppe :-)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 24.05.2021 14:44 Oliv7er 7R., Wettenberg
 24.05.2021 16:48 Thom7as 7W., Löwenstein
 24.05.2021 17:17 Oliv7er 7M., München
 24.05.2021 17:40 Oliv7er 7M., München
 25.05.2021 09:34 Detl7ef 7M., Braunschweig
 25.05.2021 12:25 Oliv7er 7R., Wettenberg
 25.05.2021 13:09 Oliv7er 7M., München
 25.05.2021 12:02 Oliv7er 7R., Wettenberg

1.491


Provisorische Aufbewahrung unbekannte Strahlenquelle - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt