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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Polizisten haben Recht am eigenen Bild: Youtuber verurteilt | 12 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 869792 | ||
Datum | 11.06.2021 08:35 MSG-Nr: [ 869792 ] | 1667 x gelesen | ||
Es geht ja auch immer darum, was das Bild tatsächlich zeigt. Zeigt es z.B. den Brand des Hauses mit den löschenden Einsatzkräften oder zeigt es die löschenden Einsatzkräften mit dem brennenden Haus. Im anderen Faden gibt es ein Bild vom Feuerwehrmann, der im Aussenangriff den Balkon im 8. Stockwerk löscht. Hierbei ist zwar der Feuerwehrmann im Vordergrund, aber die Person an sich nicht wirklich zu erkennen. Da wird es vermutlich schwer dagegen zu argumentieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | ||||
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