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Spezialeinsatzkommando
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPolizisten haben Recht am eigenen Bild: Youtuber verurteilt12 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen869793
Datum11.06.2021 10:28      MSG-Nr: [ 869793 ]1692 x gelesen

Moin,

ein sicherlich auch zu betrachtender Aspekt ist ja die DSGVO (?) - Datenschutzgrundverordnung....

Die regelt ja für alle natürlichen Personen die Bedingungen, unter denen man als Beiwerk auf einem Bild bezeichnet wird.

Bei Kräften der Gefahrenabwehr kommt ein weiterer Aspekt dazu....gerade vor dem Hintergung verstärkter Übergriffe gegen Einsatzkräfte kann eine "Verpixelung" notwendig sein. Ich denke da an Kräfte der SEK oder anderer Spezialeinheiten, die auf eine "Unbekanntheit" als Polizist in der Tätigkeit angewiesen sind. Manchmal reicht auch schon die einfache Tätigkeit als Polizist im Einsatz- und Streifendienst...

Erscheint nun ein Bild eines solchen Einsatzes derartiger Kräfte in der Presse oder sin den sozialen Medien, dann besteht eine erhöhte Gefahr dass die "andere Seite" - auf welchen Wegen auch immer - an die Person im privaten Umfeld herankommt....

Ich kenne Fälle aus dem Rettungsdienst, bei denen "unzufriedene Kunden" über das Namensschild an der Einsatzjacke die persönlichen Daten recherchiert haben und dann plötzlich vor der Haustür standen, natürlich mit entsprechendem Aggressionspotential.


Vor dem Hintergrund kann ich die Sorge um den Schutz der eigenen Person schon nachvollziehen...



Gruß
Christian

Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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