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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Fzge für den 'KatS', war: Lage in NRW / RLP - ist: Starkregen/Unwetter und der KatS | 3 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 870879 | ||
Datum | 27.07.2021 12:15 MSG-Nr: [ 870879 ] | 818 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. Fahrzeuge für den KatS - oder ähnliche auch lokale Lagen - sind durch nichts sinnvoll zu ersetzen, ausser durch Fahrzeuge, die für den Zweck auch wirklich geeignet sind, Da ist ein Blick in die Geschichte auch mal interessant. Anfang der 50-ziger Jahre legte man für die Einsatzfahrzeuge des LSHD einige Anforderungen fest: LSHD-Fahrzeugeinteilung: - Personenkraftwagen - Lastkraftwagen bis 2,0 t - Lastkraftwagen über 2,0 t Alle Einsatzfahrzeuge mussten im beladenen Zustand über folgende zusätzliche Anforderungen erfüllen: 1. Die Steigfähigkeit im Gelände musste mindestens 50 % (22,5° ) betragen. 2. Stufen von 300 mm sollten problemlos überfahren werden können. 3. Fahrzeuge mussten bei 20 % ( 9°) Seitenneigung noch sicher gefahren werden. 4. Die Bodenfreiheit unter Vorder- und Hinterachsdifferenzial sollte mindestens 260 mm betragen. 5. Die Bauchfreiheit sollte das Befahren von Rampen mit 50% (22,5°) Neigung ermöglichen. 6. Der Überhangwickel vorn musste mindestens 45° ( bei Fahrzeugen mit Vorderbauseilwinde 40°) , der hintere mindestens 40° betragen. 7. Die Fahrgeschwindigkeit im Gelände wenigstens 3 km/h, die Höchstgeschwindigkeit auf Straßen mindestens 80 km/h betragen. Die Wattiefe spielte damals wohl keine Rolle ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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