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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaFeuerwehr und Stadtverwaltung in Erftstadt Waren 20 Stunden vorher gewarnt/ RLP - ist: Starkregen/Unwetter und der KatS28 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW871889
Datum24.08.2021 14:13      MSG-Nr: [ 871889 ]1699 x gelesen

Geschrieben von Robin B.Jein. Du hast nicht ganz gelesen, glaube ich:
"bei sich anbahnenden oder bereits eingetretenen Großeinsatzlagen"


Täusche ich mich?
Solange der Landrat den Kat-Fall nicht erklärt hat die betreffende Gemeinde den Hut auf.
Im Allgemeinen wird diese durch den EL-FW vertreten, kommt es zu einer dramatischen Entwicklung die es rechtfertigt die Bevölkerung zu warnen oder gar zu evakuieren liegt es in seiner Verantwortung entspr. Maßnahmen einzuleiten und soweit möglich umzusetzen.
Nix anderes wie bei jedem Wohnungsbrand wenn wir auch die Nachbarhäuser räumen, da kommt auch keiner auf die Idee erst nach Einsatzauftrag vom Landrat tätig zu werden.

Den Begriff "anbahnende Gefahr" halte ich hier für ...Kaugummi.
Im Fall sehe ich keine Pflicht auf Grundlage der Wetterwarnung den Kat-Fall auszurufen oder die Bevölkerung via "Sirene" zu warnen.
Was bei höchster Wetterwarnung auf solcher Fläche passieren muß ist das die Stäbe (inkl.! Landrat) besetzt und die Leistellen personell aufgestockt werden.
Ggf.(machen wir) können die örtlichen FW´s Meldeköpfe einrichtet und ihre Gerätehäuser frühzeitig besetzten. Gerade letzteres hat sich sehr bewährt da so die Mannschaft in Ruhe eingeteilt werden kann.
Gut möglich auch das es lokal Sinn macht Erkunder kreisen zu lassen um kritische Punkte zu beobachten. Entwickelt sich jetzt eine Lage/Kat-Fall kann entsprechend die Bevölkerung zielgerichtet gewarnt werden, also im Idealfall über das lokale Sirenennetz und zwingend begleitet von Radio und TV sowie über NINA &Co.

Allgemein
Erst auf Grundlage von qualifizierten Information für "die Hausnummer" sehe ich eine Evakuierung wegen einer "anbahnenden Gefahr" auf rechtssicheren Füßen stehen. Was mir hier fehlt ist also schlicht ein zuständiges Amt dessen Hydrologen die Hochwasser auch für kleine Orte und Nebenflüsse berechnet. das Erwarte ich weder vom Landrat, noch vom BM oder dem jeweiligen EL der örtlichen FW. Hier sehe ich aktuell ganz klar den Bürger in der Pflicht, er muß seinen "Kopf aus dem Fenster" halten um seine Lage zu bewerten und eigenverantwortlich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen....so wie es immer war.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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