Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Baden-Württemberg-Digitalfunk-Paradigmenwechsel-Koalitionsvertrag | 19 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 873278 |
Datum | 30.10.2021 20:08 MSG-Nr: [ 873278 ] | 759 x gelesen |
Infos: | 18.05.21 FW-Forum: Restbestände HFuG 11b Kenwood
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Michael W.un, da könnte man sich doch vielleicht an den Bundesländern orientieren, bei denen das Thema schon seit Jahren durch ist. Sind glaub ich alle bis auf eines...
... man könnte z.B. § 45 Abs. 1 Nr. 6 HBKG abschreiben:
"Eigentümerinnen und Eigentümer (...) können (...) verpflichet werden (...)
6. entsprechend den örtlichen Erfordernissen eine Gebäudefunkanlage einzurichten, zu unterhalten und auf einem, den Funkanlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 entsprechenden Stand der Technik zu halten,"
Wobei § 5 Abs. 1 Nr. 7 das vom Land bereitzustellende Funknetz benennt.
Von einer erfolgreichen Klage dagegen ist mir bisher nichts bekannt geworden.
Gruß
Gerhard
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