Hallo,
Geschrieben von Robin B.Die FwDV 500 sagt dazu: "Die Sonderausrüstung darf nur von den dafür ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden. "
Da der Kamerad aus RLP kommt, hilft das nicht weiter, denn in RLP gilt die FwDV500 nicht, da gibt es stattdessen das "Gefahrstoffkonzept RLP".
Geschrieben von Robin B.Allgemein ist dafür ja auch der Lehrgang "ABC-Einsatz" nach FwDV 2 vorgesehen.
Zumindest in RLP hat die CSA-Träger-Ausbildung nichts mit dem Lehrgang "ABC-Einsatz" zu tun. Da gibt es den Lehrgang "CSA-Träger" auf Landkreisebene, der wiederum ist Voraussetzung für den Lehrgang "ABC-Einsatz" an der LFKA RLP.
Seitens des Landes RLP wurde aber mehrfach klargestellt, dass zum Tragen irgendwelcher CSA die Ausbildung CSA-Träger Pflicht ist, ebenso jährliche Belastungs- und Einsatzübungen. Das scheint aber insbesondere bei vielen Wehren, die den sog. GAMS+-Beladungssatz haben noch nicht angekommen zu sein.
Gruß,
Michael
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