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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterstützung Walbrandbeauftragter | 12 Beiträge | ||
Autor | Tom 8V., Berlin / | 873824 | ||
Datum | 29.11.2021 12:27 MSG-Nr: [ 873824 ] | 1129 x gelesen | ||
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Hallo Sabrina, im Niedersächsischen Brandschutzgesetzt ist folgendes zu finden: §23 NBrandSchG (5) 1Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter hat bei der Bekämpfung eines Waldbrandes die zuständigen Waldbrandbeauftragten (§ 18 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung) zu beteiligen. 2Deren Empfehlungen soll die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter bei den von ihr oder ihm zu treffenden Maßnahmen berücksichtigen. Von daher MUSS die Einsatzleitung die Waldbrandbeauftragten beteiligen MfG Tom | ||||
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