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| Thema | Erneut Brand von Papiercontainer - Tatverdächtiger ist Mitglied der Jugendfeuerwehr | 12 Beiträge |
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875100 |
| Datum | 13.02.2022 18:04 MSG-Nr: [ 875100 ] | 2273 x gelesen |
Jugendfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Guten Tag
Geschrieben von Jürgen M.
mich macht "20-jähriger Tatverdächtiger" und "Mitglied der Jugendfeuerwehr" stutzig. :-()
Scheint im Saarland nach § 3 Abs. 2 der " Verordnung über die Organisation des Brandschutzes uund der Technischen Hilfe im Saarland " möglich zu sein:
§ 3 Jugendfeuerwehr
[...]
2) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet mit dem Übertritt in die aktive Wehr, spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Angehörige der Jugendfeuerwehr, die nicht in den aktiven Feuerwehrdienst übernommen werden können und jugendpflegerische Aufgaben wahrnehmen, können auch über das 27. Lebensjahr hinaus Mitglied der Jugendfeuerwehr bleiben.
[...]
Warum will/muß ein 20-Jähriger noch Mitglied der JF sein, wenn im Saarland nach § 10 Abs. 3 ( Brandschutzgesetz - BSG ) 16-Jährige bereits aktiver Angehöriger der FF sein kann ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| | 13.02.2022 14:31 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| | 13.02.2022 18:04 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) | |