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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Erneut Brand von Papiercontainer - Tatverdächtiger ist Mitglied der Jugendfeuerwehr | 12 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875105 | ||
| Datum | 14.02.2022 17:42 MSG-Nr: [ 875105 ] | 1322 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. 2) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet mit dem Übertritt in die aktive Wehr, spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Einige Ländergesetze/Verordnungen sehen interessanterweise eine Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres vor. In BaWü gibt es lt. FwG weder ein Mindes- noch ein festgelegtes Höchstalter für die JF-Angehörigen; JF-Mitglieder können ab 17 Jahre einen Aufnahmeantrag für die Einsatzabteilung stellen über den der Feuerwehrausschuss entscheidet. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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