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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Straßen zuparken mit Einsatz-Fahrzeugen | 19 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 875956 | ||
Datum | 04.04.2022 06:32 MSG-Nr: [ 875956 ] | 1022 x gelesen | ||
Wichtig ist, das der Vorsatz bestraft wird und nicht der Irrtum. Parkst du den Fremdparker zu, weil du der nachvollziehbaren Meinung bist, das das der Wagen deines Bekannten ist, ist das ok. Kein Vorsatz, damit keine Nötigung und damit nicht dein Problem. Eleganter finde ich allerdings inzwischen das Schild "Parkplatz pro Stunde 80". Rechtlich nicht angreifbar und deutlich einfacher in der Rechtslage. Da gab es mal einen Fernsehbericht zu. | ||||
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