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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend? | 39 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 876997 | ||
Datum | 09.06.2022 11:17 MSG-Nr: [ 876997 ] | 1173 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Sabrina M. Mal die "freche" Annahme, der LFV würde hier sagen, dass eine Ehrung z.B. mit dem Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft durchgeführt werden muss, wäre der LFV dann weisungsbefugt, dass diese Ehrung durchgeführt werden muss Mal aus dem Bauch heraus; ein LFV ist wie beispielsweise hier für den LFV-BaWü beschrieben: " Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ist ein eingetragener Verein ", und irgendein Verein hat m.M. nach einer öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich keinerlei Weisungen etc. zu geben. Die Feuerwehr kann ja durchaus auch aus dem LFV austreten, und dann ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [09.06.22 11:18] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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