Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend? | 39 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 877005 |
Datum | 09.06.2022 14:58 MSG-Nr: [ 877005 ] | 897 x gelesen |
Geschrieben von Sabrina M.da man als Feuerwehr A solche Kriterien festlegt (...) und Feuerwehr B sagt, wir ehren alle. Bei den bisher angesprochenen Ehrungen gilt der Richtlinie/dem Erlass nach aber doch: Feuerwehr A ehrt niemanden, und Feuerwehr B auch nicht. Beide dürfen vorschlagen bzw. beantragen. Die Ehrung kommt von jemand anderem. Und du möchtest offenbar wissen, ob dieser andere den, der vorschlagen oder beantragen kann, auch dazu zwingen kann, den Vorschlag oder Antrag einzureichen, falls man mal unbedingt jemanden ehren möchte, zu dem aber dummerweise gerade kein Vorschlag oder Antrag vorliegt. Sicher, das die Frage ernst ist?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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