Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend? | 39 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 877011 |
Datum | 09.06.2022 16:28 MSG-Nr: [ 877011 ] | 841 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Ist das ganze echt so ein drängendes und kompliziertes Thema im niedersächsischen Bad Reichenhall? Das Ortskommando hat die abschließende Festlegungsbefugnis, ob es anlässlich der Ehrung noch einen Strauß Blümchen gibt, ob dazu Käse- oder Wurstbrote gereicht werden, und mit welcher Biermarke hinterher darauf angestoßen wird. Zur Ehrung selber darf es vorschlagen und beantragen. Tut es das Ortskommando in gewissen Fallkonstellationen nicht, die der LFV oder seine Unterverbände aber trotzdem als hochehrwürdig ansehen, muss der Verband halt auch die Blümchen-, Brotbelags- und Biermarkenkompetenz an sich ziehen, und ehrt einfach am Ortskommando vorbei, und alle sind glücklich.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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