Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 877285 |
Datum | 28.06.2022 16:53 MSG-Nr: [ 877285 ] | 1306 x gelesen |
Deckt sich mit dem was ich von der Polizei erfahren hab.
Beim letzten Einsatz fuhr man mit einem zivilen Fahrzeug in einen Blitzer und der eine meinte nur: "Gibt wieder Papierkram". Auf meine Frage ob sich das durch die Sonderrechte nicht einfach so erledigt, meinte er nur aktuell nicht.
Alle paar Jahre wechselt der Leiter der Bußgeldstelle. Der Neue ist dann der Meinung, dass man die Sonderrechtsinhaber nicht einfach so pauschal durchrutschen lässt, sondern man viele eine Glaubhaftmachung der Sonderrechtsfahrt. Dann werden die Anhörungen verschickt und die Dienststellenleiter leiten es weiter, und man muss viele Bericht schreiben.
Dann stelle die Bußgeldstelle fest, dass 95%+ doch wirklich Sonderrechtsfahrten sind und der Rest nur Kleinvieh ist, dass den Aufwand nicht lohnt, denn die Bearbeitung der 95% kostet mehr als die anderen 5% einbringen. Dann ruht die Sache wieder aus "verwaltungsökonomischen Gründen", bis der nächste Leiter der Bußgeldstelle kommt.
Allerdings gehen nach meinem begrenzten Wissen die Bußgeldstelle jetzt auch wieder dazu über, dass bei Strafen die Punkte bewehrt wären, die Anhörungen zu verschicken und eine "individuelle Ermessensabwägung" vorzunehmen.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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