News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA im Freien - v.a. im Vegetationsbrandeinsatz | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 877510 | ||
Datum | 10.07.2022 23:25 MSG-Nr: [ 877510 ] | 1234 x gelesen | ||
Wundert mich ein wenig. Ich kann mir vorstellen, dass da eventuell um die §110ff behandelten Haftungen geht. Aber da geht es um Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dann kann man für den Schaden der Versicherung haftbar sein. Aber erstmal bleibt es dabei: Versicherte Person + versicherte Tätigkeit + Unfall = UK zahlt. Dass die sich dann bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Kohle widerholen kann, ist nur gerecht. Und wenn man in bestimmten Fällen, bestimmte Schutzkleidung weglässt, kann das schon grob fahrlässig sein. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|