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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA im Freien - v.a. im Vegetationsbrandeinsatz | 15 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 877513 | ||
Datum | 11.07.2022 08:34 MSG-Nr: [ 877513 ] | 1005 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian R. undert mich ein wenig. Ich kann mir vorstellen, dass da eventuell um die §110ff behandelten Haftungen geht. Aber da geht es um Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dann kann man für den Schaden der Versicherung haftbar sein. Aber erstmal bleibt es dabei: Versicherte Person + versicherte Tätigkeit + Unfall = UK zahlt. Nein ganz so einfach ist es nicht. Ich war da der Einsatzleiter, außer Badehose wäre alles angemessen gewesen. Allerdings brauchte die Unfallkasse nicht zahlen, da es kein äußeres Ereignis gab. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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