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Thema | Waldbrand in Sachsen: Verbotenes Feuerwehrauto aus Falkenberg rettet Leben | 21 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877954 |
Datum | 28.07.2022 11:10 MSG-Nr: [ 877954 ] | 3151 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Fabian B.Zwei Briefe vorab zur Ausnahmeregelung und fertig.
Wir haben einige Meter weiter ein LF10 mit 16t genormt bekommen.
Schön für euch, das sagt aber nichts über dieses Fahrzeug aus:
- Wurde das Fahrzeug mit 16t und 9 Plätzen ausgeschrieben und der Auftragnehmer hat es so bestätigt?
--> Warum wurde das Fahrzeug dann mit 800kg Überladung und einem Sitzplatz weniger überhaupt abgenommen?
--> Ist das Fahrgestell für 800kg (1000kg) mehr technisch zugelassen und könnte aufgelastet werden? Erst dann wäre es rein die "bürokratische" Hürde
- Wurde das Fahrzeug entgegen den geltenden Vorschriften mit 16,8t und 8 Plätzen auf Kundenwunsch gefertigt?
--> Dann ist der Auftraggeber selbst schuld, wenn er ein nicht den geltenden Vorschriften entsprechendes Fahrzeug ausschreibt/beschafft, Ausnahmeanträge sollte man vorher stellen
Es sollte auch technisch problemlos möglich sein, ein HLF20 mit 16t zu realisieren. Entweder transportiert man hier jede Menge Zusatzausrüstung oder jede Menge Zusatzwasser.
Alles in Allem sehe ich da eher Versäumnisse und Fehler beim Träger der Feuerwehr als bei der genehmigenden Stelle. Ein 40t-Löschpanzer wäre vielleicht auch sinnvoll einsetzbar gewesen.
Gruß,
Michael
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