Rubrik | Einsatz |
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Thema | Waldbrand in Sachsen: Verbotenes Feuerwehrauto aus Falkenberg rettet Leben | 21 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877979 |
Datum | 29.07.2022 10:56 MSG-Nr: [ 877979 ] | 1637 x gelesen |
Hallo,
also kann man zusammenfassend sagen:
- Das Fahrzeug wurde mit der gegenüber Normfahrzeugen erhöhten zulässigen Gesamtmasse geplant und gebaut, ebenso mit einem Sitzplatz weniger (damit also kein Problem des Aufbauherstellers)
- Die normale technische Abnahme ist erfolgt und das Fahrzeug verkehrssicher und zugelassen
- In diesem Fall ist die Landesabnahme nicht nur, wie in anderen Bundesländern, bei bezuschussten Fahrzeugen nötig sondern generell für alle Feuerwehrfahrzeuge. Was nicht der Norm bzw. den Landesrichtlinien entspricht und nicht vorher per Einzelausnahme erlaubt wurde, darf im Feuerwehrdienst nicht verwendet werden
Über die Notwendigkeit der Abweichung von den Vorgaben kann man sicher geteilter Meinung sein. Aber sicherheitsrelevant sind die doch in dem Fall eher nicht, von daher sehe ich jetzt keinen wirklich nachvollziehbaren Grund, warum man das Fahrzeug nicht einsetzen darf. Es sei denn, es gibt im Ausrückebereich oder in der Nähe Flächen, bei denen das Mehrgewicht eine Rolle spielt.
Bei uns (RLP) ist die Landesabnahme nur für bezuschusste Fahrzeuge verpflichtend (sonst wird die Auszahlung des Zuschusses nicht erfolgen), eine laufende Prüfung des sog. Geräteprüfdienstes des Landes alle paar Jahre ist freiwillig und die Behebung der Mängel Sache des Trägers der Feuerwehr.
Gruß,
Michael
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