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Thema | Waldbrand in Sachsen: Verbotenes Feuerwehrauto aus Falkenberg rettet Leben | 21 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 877980 |
Datum | 29.07.2022 11:14 MSG-Nr: [ 877980 ] | 1597 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Michael W.In diesem Fall ist die Landesabnahme nicht nur, wie in anderen Bundesländern, bei bezuschussten Fahrzeugen nötig sondern generell für alle Feuerwehrfahrzeuge.
Finde ich persönlich eigentlich gar keine so blöde Idee.
Man muss ja auch mal weiter denken.
1. Eine Gemeinde ist grundsätzlich zur Haushaltssparsamkeit verpflichtet.
2. Wenn eine Gemeinde ein Fahrzeug beschafft, welches nicht der Normung entspricht, verschenkt sie erstmal Geld.
Ich will jetzt nicht behaupten das es keine Gründe geben mag um auch mal von der Normung abzuweichen.
Aber das man einfach einen Sitzplatz weglässt, dafür gibts sicher kein Grund.
Und als Bürger einer "kleineren" Gemeinde würde ich mich sehr wohl aufregen, wenn sie für die Feuerwehr ein Auto bestellt was nicht der Normung entspricht.
Zitat:"Für die Beschaffung der Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 und der Hilfeleistungslösch-
gruppenfahrzeuge HLF 20 erhalten die Kommunen eine Zuwendung in Höhe von
50 Prozent der Kosten von rund 330.000 Euro für ein TLF 4000 beziehungsweise
circa 434.000 Euro für ein HLF 20. Die Zuwendungsquote kann ebenso für finanz-
schwache Kommunen im Einzelfall auf 80 Prozent erhöht werden. Die Ausstattung
mit technischen Geräten wird vom Land mit 50 Prozent der Kosten gefördert."
https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/PM_048_Foerderung_fuer_Feuerwehren.pdf
Also mal ernsthaft, die Summe ist echt mal ne Hausnummer.
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