Rubrik | Einsatz |
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Thema | Waldbrand in Sachsen: Verbotenes Feuerwehrauto aus Falkenberg rettet Leben | 21 Beiträge |
Autor | Mark8us 8H., Schwabach / Bayern | 878139 |
Datum | 08.08.2022 12:23 MSG-Nr: [ 878139 ] | 1313 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Mal eine blöde Frage:
Geschrieben von BayFwG Art. 23 Abs. 3 Der Einsatzleiter kann Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichten, Fahrzeuge, Löschwasser, sonstige Löschmittel und andere zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeignete Sachen
zur Verfügung zu stellen.
Muss der Einsatzleiter die Zulassung, ordnungsgemäße Prüfung etc. der geeigneten Sachen prüfen bzw. darf er sich bewusst darüber hinwegsetzen?
Bezogen auf den vorliegenden Fall, kann der Einsatzleiter den Eigentümer (Gemeinde) verpflichten das Löschfahrzeug zur Verfügung zu stellen ohne Zulassung, TÜV und was sonst noch so dagegen spricht?
Sinn und Unsinn der Beschaffung sind ein anderes Thema.
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