1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
Geschrieben von Sabrina M. Hallo zusammen,
gibt es bei euch eine Dienstanweisung bezgl. digitaler Funkmeldeempfänger, dass diese grundsätzlich, sofern ausgegeben mitgeführt werden müssen und Zusatzalarmierungssysteme wie z.B. DIVERA nur einen Zusatz darstellen und nicht den DME ersetzen?
So etwas steht bei uns auf der Quittung, die wir unterschreiben müssen, wenn wir einen FME ausgehändigt kriegen.
Zusätzlich haben wir auch Handyalarmierung. Wenn wir in die Liste der Handyalarmierung eingetragen werden, müssen wir unterschreiben, dass: 1. dies nur eine zusätzliche Alarmierung und kein Ersatz für die reguläre Alarmierung ist und 2. dass evtl. enstehende Kosten für den Feuerwehrangehörigen NICHT von der Feuerwehr übernommen werden.
Thema erledigt.
Geschrieben von Sabrina M. ...... wenn z.B. zu Neujahr das Handynetz ausfällt, ....
Sollte zu Neujahr das Handynetz oder die Stromversorgung (wie zum Jahr 2000 vorhergesagt wurde) ausfallen, ist es bei unserer Wehr selbstverständlich, dass wir uns im Gerätehaus einfinden um als Notfallanlaufstelle dienen zu können.
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Geändert von Manfred B. [19.09.22 06:53] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |