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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Absicherung von Einsatzstellen auf Autobahnen - Pilotprojekt ![]() | 43 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8M., Neumünster / SH | 879370 | ||
Datum | 12.10.2022 19:03 MSG-Nr: [ 879370 ] | 2735 x gelesen | ||
Nur mal so am Rande.... Sonderrechte, dazu gehört auch das Halten / Parken im Halteverbot, sowie das Parken auf der Autobahn, womöglich noch entgegen der Fahrtrichtung etc. hat man nur, wenn man das Blaue Blinklicht an hat. Ohne dieses ist man normaler Teilnehmer am Strassenverkehr. Strassenräumer und ähnliche Showeffekte kann man allerdings an der Einsatzstelle aus machen. Was Absperrmaßnahmen betrifft: Selbst ist der FM (SB). Sich auf andere zu verlassen kann auf den Straßen tötlich enden. Die Polizei will meistens den Verkehr an der Unfallstelle vorbei leiten, weil ist ja sonst Stau... die FW will aber arbeiten und benötigt dafür Platz. Meistens klappt das ja... wenn nicht, stehen eben ein oder zwei Fahrzeuge quer zur Fahrbahn. | ||||
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