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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Absicherung von Einsatzstellen auf Autobahnen - Pilotprojekt ![]() | 43 Beiträge | ||
Autor | Pete8r I8., Wolfen, Freital, Mulda / im Osten Deutschlands | 879371 | ||
Datum | 12.10.2022 19:17 MSG-Nr: [ 879371 ] | 2578 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Uwe M. Nur mal so am Rande.... Sonderrechte, dazu gehört auch das Halten / Parken im Halteverbot, sowie das Parken auf der Autobahn, womöglich noch entgegen der Fahrtrichtung etc. hat man nur, wenn man das Blaue Blinklicht an hat. Ohne dieses ist man normaler Teilnehmer am Strassenverkehr. Strassenräumer und ähnliche Showeffekte kann man allerdings an der Einsatzstelle aus machen. Sonderrechte habe ich auch ohne Blaulicht. Nur weil es immer wieder wiederholt wird, wird es nicht richtiger! MkG Peter meine reine private Meinung | ||||
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