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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Absicherung von Einsatzstellen auf Autobahnen - Pilotprojekt | 43 Beiträge | ||
Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 879372 | ||
Datum | 12.10.2022 19:18 MSG-Nr: [ 879372 ] | 2396 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe M. Nur mal so am Rande.... Sonderrechte, dazu gehört auch das Halten / Parken im Halteverbot, sowie das Parken auf der Autobahn, womöglich noch entgegen der Fahrtrichtung etc. hat man nur, wenn man das Blaue Blinklicht an hat. Ohne dieses ist man normaler Teilnehmer am Strassenverkehr. Vorweg: auf der Autobahn sollte man natürlich absichern, wenn man da zum Stehen kommt - ob mit dem Einsatzfahrzeug oder privat-PKW. ABER: das blaue Blinklicht ist KEINE Voraussetzung für Sonderrechte. Wer wann Sonderrechte nutzen darf, steht in der StVO, Blinklicht ist da nicht als Voraussetzung genannt! Edit: da war schon einer schneller. :-)
Geändert von Kevin M. [12.10.22 19:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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