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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 879956 | ||
Datum | 06.11.2022 10:39 MSG-Nr: [ 879956 ] | 2194 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Olaf F. Unter welchen Absatz bzw. Punkt fällt, dass der Bürgermeister den Antrag auf Entlassung aus der Feuerwehr ablehnen kann? braucht der doch gar nicht. Das läuft dann so: - Antrag auf Entlassung - Antrag wird stattgegeben - Verpflichtung zum Feuerwehrdienst ( ggfs. über eine Pflichtfeuerwehr) und schwubs ist der Ausgetretene wieder drin. Die Feuerwehr ist wieder / weiter einsatzfähig. (mal das Thema Dienst nach Vorschrift, Motivation usw. ausgeklammert) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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