Rubrik | Taktik |
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Thema | Tierrettung - Wann ist Schluss? | 22 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 880101 |
Datum | 11.11.2022 13:46 MSG-Nr: [ 880101 ] | 631 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrgesetz
Guten Tag
Unsere FF hatte 2022 bis heute 14 Einsätze unter dem Stichwort "Tierettung"; da ging beispielsweise über aus dem Nest gefallenden Greifvögel über einen auf der Straße umherirrenden Schwarn, den in einer Solaranlagen steckende Rabe bis zur im Fenster oder in einem Zaum eingeklemmten Katze. Die Katzen auf Bäumen hatten sich meist bei Eintreffen der Feuerwehr ihrer Rettung durch Flucht entzogen ebenfalls diverse Tauben unter Pkw etc.
Bei einigen dieser Einsätze war der Feuerwehreinsatz gerechtfertigt, bei einigen hätte beherztes eingreifen von Passanten gereicht ( was durchaus gemacht wird ). Wenn man halt gerufen wird ist es schwierig die Situation ohne vor Ort gewesen zu sein zu beurteilen zu können, im Zweifel fährt man ( im Bez. auf " FwG BaWü, § 2, Abs. 2 "Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen ", aus.
Als hunderter/tausender junger Kröten über eine Landstraße wanderten zu überfahren werden oder zur Rutschigkeit führen drohten rief die Poizei erstmal unsere Feuerwehr um Hilfe, die erstmal die E-Stelle sichtere, danach Helfer vom NABU rief die sich dankendwerterweise der Sache fachgerecht annahmen.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 30.06.2013 17:54 |
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Mich7ael7 S.7, Ottweiler |
| 30.06.2013 18:15 |
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Jan 7S., Wallenhorst |
| 06.07.2013 21:16 |
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., Viskafors  |
| 08.07.2013 11:26 |
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Volk7er 7L., Erlangen  |
| 08.07.2013 17:26 |
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., Viskafors | |