Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Kleine Anfrage im Bundestag: Zivilschutz und Zivile Verteidigung in Deutschland | 17 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 880472 |
Datum | 01.12.2022 11:22 MSG-Nr: [ 880472 ] | 949 x gelesen |
Grundgesetz
Katastrophenschutz
Guten Tag
Geschrieben von Mario D.
warum wird eigentlich so zwischen Zivil- und Katastrophenschutz getrennt?
Weil, -wie gesagt- es die wenigen Mütter und viele Väter die GG im " Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 73 " so für den Zivil- und KatS festgelegt haben.
unter dem Eindruck des dritten Reiches standen? Viele der damals getroffenen Regelungen haben sich als gut und richtig erwiesen,
Wobei es auch beim " Luftschutz " in 3. Reich erheblichen Durcheinander von Zuständigkeiten, Strukuturen, Verbänden , Gliederungen, Ausrüstung uvm. gab, interessante Literatur hierzu:
" Feuerwehr im Luftschutz 1926-1945 "
aber gibt es an dieser Stelle vielleicht einen gewissen Reformbedarf?
Durchaus, habe aber den Eindruck, dass hier Bund und Länder (noch) eifersüchtig auf ihre gesetzlichen Kompetenzen pochen ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|