 | Silvester-Angreifer muss neun Monate in Haft Nur wenige Tage nach den Ausschreitungen an Silvester brummt ein Heilbronner Gericht einem Täter eine deftige Haftstrafe auf. Nachdem er in gefährlicher Weise Böller um sich warf, hatte er sich Polizeibeamten widersetzt und diese angegriffen. Das schnelle Urteil hat einen Grund. n-tv.de |
Habe die Ehre....
8 Monate wg. "tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte".
Ich weiß jetzt nicht, ob das wirklich hoch ist......???
Lt. Dr. Google: § 114 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__114.html
(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Also jetzt mal so....
Was bitte muß ich bei 5 Jahren anstellen???
Was reicht bei einem Angriff mit einem Messer nicht für, sagen wir einmal die Hälfte, von dem genannten Strafmaß nicht aus, so 2,5 Jahre??
Vielleicht kann mich ja mal ein juristisch ausgebildeter Mensch einmal über die Straße bringen.
Aber vielleicht bin ich auch hier mal wieder nur zu polemisch und habe die sozialpädagogischen Ansätze, wie die auch immer aussehen, außer Acht gelassen.
Wie immer.....
Gruß vom See
Markus
In Treue fest!
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