Rubrik | Einsatz |
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Thema | Massive Angriffe auf die Berliner Feuerwehr | 50 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 881243 |
Datum | 10.01.2023 17:19 MSG-Nr: [ 881243 ] | 1079 x gelesen |
Infos: | 03.01.23 Silvesterbilanz der Berliner Feuerwehr 02.01.23 FW-Magazin: Silvesterbilanz - unvorstellbare Gewalt gegen Einsatzkräfte
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Hallo,
Geschrieben von Dirk S.Bei den anderen Rotzbengeln helfen halt nur Erziehungsmaßnahmen
Nicht falsch Verstehen!
Erziehungsmaßnahmen hat rein gar nicht damit zu tun, dass man jemanden Gewalt antut!
Kern meiner Erziehung war die Verbindlichkeit. Drohe nichts an, was du nicht durchsetzen kannst und wenn die Grenze überschritten wird, ziehe die Maßnahme konsequent durch.
(1 Mal weiter entfernt als erlaubt und der Spross verbringt den restlichen Spaziergang an der Hand. Solche Freiheitsenziehenden Maßnahmen haben bei meinen völlig ausgereicht)
Das man einen Steinewerfer nicht 5 Minuten auf Zimmer schicken kann, dürfte auch klar sein.
Aber wenn ich einen Strafrahmen für ein Vergehen vorsehe, dann muss sich das Vergehen ahnden.
Ich brauche, wie in diesen Fällen, auch nicht nach höheren Strafen rufen, wenn ich nicht gewillt bin, sie sofort und konsequent umzusetzen.
Verbot von Schreckschusswaffen? Sehr sinnvoll, wenn man es schon nicht schafft das Abfeuern der legalen Waffe auf der Straße zu unterbinden oder überhaupt was zu unterbinden.
Gruß
Dirk
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