Geschrieben von Bernhard D.da gehört es sich mehr abzusprechen bzw. von der Feuerwehraufsicht einzuwirken. Wenn ich mir die aktuelle Beschlussvorlage der Verwaltung dazu durchlese, wird hier auch nicht die Beschaffung an sich in Frage gestellt, sondern eher genau diese Absprache.
Der Gemeinderat hat zuletzt am 18.05.2022 über die notwendige Ersatzbeschaffung für das vorhandene, nicht DIN-genormte ELW1 der Freiwilligen Feuerwehr Waldbronn beraten. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dafür, dass im Falle eines abgestimmten, interkommunalen Konzeptes, in welchem ein ELW1 für Waldbronn vorgesehen wird, die Beschaffung eines bezuschussten ELW1 vorgenommen werden soll. Aufgrund der Marktentwicklung wurde vorsorglich der Haushaltsansatz von 150.000 auf 250.000 erhöht. Die Verwaltung hat aus dem damaligen Beschluss und der Beratung entnommen, dass über die Sinnhaftigkeit und den einsatztaktischen Bedarf für dieses Fahrzeug keine Zweifel mehr bestehen. Allerdings wurde zuletzt in der Haushaltsberatung kontrovers diskutiert, ob das Fahrzeug tatsächlich als genormtes Fahrzeug oder in der für Waldbronn ausreichenden, abgespeckten und damit günstigeren Variante angeschafft werden sollte. Grund für die erneute Diskussion war insbesondere das Ergebnis des interkommunalen Konzeptes, das sowohlin der Gemeinde Karlsbad, als auch in der Gemeinde Waldbronn ein ELW1 vorsieht. Am 30.11.2022 wurde aufgrund dieser Diskussion ein Sperrvermerk auf diese Haushaltsposition gelegt.
Weitere Argumente für die generelle Vorhaltung eines ELW1 kann man in einer älteren Beschlussvorlage finden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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