Hallo Christian,
also natürlich liefern die gängigen Suchmaschinen schon etwas...ich frage mich aber, was dein Ziel damit ist.
Denn, einige Länder schreiben z.B. Min/Max-Werte (oder wie hier in TH min. 17/45min) vor oder eben halt auch gar nichts, weil die es an die Kreise/Gemeinden etc. runterbrechen. Die sollen es selber richten.
Viel wichtiger wäre es jedoch gleich klarzustellen, was alles mit erfasst wird. Du schreibst ja in Hessen, 10/45min, lässt aber das Tagegeld und die Fahrtkostenpauschale weg. Also nochmal 7,50 Euro/Tag oben drauf. Andere zahlen halt gleich mehr, wobei dann sowas mit drin ist. Von daher alles schlecht vergleichbar, wenn man nicht alles auseinanderdröselt und wenn du das für alle BuLä haben willst, wird das nen ganz schöner Zeitfresser mit welchen Mehrwehrt?
Wenn ihr gerade eine Satzung ändert und die Werte anheben wollt/müsst, ist es m.M.n. eine schlechte Argumentationsgrundlage.
Im gleichen Atemzug möchte ich noch zu bedenken geben, dass irgendwann mal das zuständige Finanzamt klingelt, wenn die Freigrenzen nach §3 EStG Nummer 12 (Aufwandsentschädigung) bzw. Nummer 26 (Übungsleiter etc.) überschritten werden. Insbesondere bei Ausübung von Mehrfach-Ämtern (z.B. Kreisausbilder und Wehrführer; Gerätewart, BSWD und Jugendleiter) kommt man da schnell drüber. Da sollte es eine entsprechende Vereinbarung geben, dass die Sachen von Nummer 12 zu definierten Anteilen auch als Nummer 26 angerechnet werden können. Ist bei uns so, da kann z.B. der Gerätewart 60v.H. seiner Aufwandsentschädigung als Ausbilder anrechnen und hat somit noch Luft für BSWD....
MkG
Tom
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