Hallo Tom,
vielen Dank für Deine konstruktive Antwort und Ausführungen (das meine ich ohne Ironie!).
Um auf Deine Frage nach dem Warum zu kommen. Ich war viele Jahre für die Kreisausbildung in einem Landkreis in RLP zuständig. Nun bin ich es in HE. Im Vergleich ist mir aufgefallen, dass die Aufwandsentschädigung in RLP deutlich höher war. Das hatte mich gewundert. Eine erste Internetrecherche war nicht wirklich ganz aufschlussreich.
Die von Dir angesprochenen Randbedingungen sind zusätzliche Faktoren. So bekommen die Kreisausbilder in Hessen scheinbar die angesprochenen 7,50/Tag zusätzlich, aber dort sind die Fahrtkosten wohl bereits enthalten. Ich habe Kreisausbilder, die teilweise 60 km für eine Strecke haben. Da sind die 7,50 leider nicht viel. In RLP gab es die tatsächlichen Fahrtkosten oben drauf. Also doch deutlich attraktiver.
Meine Hoffnung war es, wenn aus jedem Bundesland eine Antwort gepostet wird ggf. mit den entsprechenden landesspezifischen Rahmenbedingungen, dann ist das für den Einzelnen nicht viel Aufwand und es entsteht ein Gesamtbild, dass auch für andere interessant sein könnte. Ggf auch mit zusätzlichen Tipps, wie Dein Hinweis auf die steuerrechtlichen Aspekte.
Wie ist es denn in Thüringen (Aufwandsentschädigung KAB) geregelt?
Vielen Dank!
Gruß
Christian
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