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RubrikAusbildung zurück
ThemaAufwandsentschädigung der Kreisausbildung in den Bundesländern7 Beiträge
AutorThom8as 8G., Erfurt / Thüringen882108
Datum23.02.2023 11:40      MSG-Nr: [ 882108 ]1198 x gelesen

Hatte ich bereits gesagt, aber gerne natürlich noch ausführlicher:

Die "Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (die alte war halt einfach mal von 1993 mit paar Änderungen in 2001, v.a. DM vs. Euro) sagt aus, dass min. 17 Euro / 45 min gezahlt werden müssen, die jeweiligen Träger müssen es per Satzung entsprechend festlegen.
Bei meinem Träger, die kreisfreie Stadt Erfurt, wurde es in der "Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt" vom 01.02.2021 niedergeschrieben, aber ebenfalls nur die 17 Euro je Ausbildungsstunde.

Zusätzlich wird bei beiden die Erstattung von Reisekosten nach "Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) vom 23. Dezember 2005" erwähnt. Bei der Satzung FF erweitert mit dem Passus, das keine Erstattung erfolgt, wenn ein Dienstwagen gestellt wird.

Ich weiß, dass es in Landkreisen manchmal zu Weltreisen kommt, was meist nicht mal wegen Sprit/Verschleiß, sondern eher der Zeit wegen arg nervig ist...

MkG
Tom

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