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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Letzte Generation schießt mit Feuerwehrauto Wasser auf Ministerium - war: Mutwilliger Feueralarm in der FDP-Zentrale | 33 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 882262 | ||
| Datum | 08.03.2023 10:51 MSG-Nr: [ 882262 ] | 2057 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Julia S. Rote 06er-Kennzeichen werden auch für Probefahrten genommen. Damit wird der nächste Ärger auf den Vermieter zukommen, falls das seine roten Händlerkennzeichen sind. Für Vermietungen ist keine rote Nummer zulässig, sondern eine reguläre Zulassung als Fahrzeug für Vermietung. Bei PKW gelten für Mietfahrzeuge gewerblicher Vermieter sogar andere HU-Fristen. Gleichen Ärger könnte sich der Inhaber der roten Kennzeichen einhandeln, falls die nicht dem Vermieter des Fahrzeuges gehören. Bei solchen Vorfällen kann schnell die Zuverlässigkeit für das führen der roten Kennzeichen in Frage gestellt und das Kennzeichen eingezogen werden. Gruß, Michael | ||||
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