Guten Tag
Im Bericht der Expertenkommission »Waldbrände Sommer 2022« in Sachsen wird unter Ziff. 8.2 "Bewertung von Totholz bei Waldbränden" auf über mehreren Seiten auf die Thematik Tothaus eingegangen:
[...]
Die Expertenkommission empfiehlt:
- Totholzbestände sind in Waldbrandschutzkonzepten zu berücksichtigen.
- Dort, wo keine Gefahr für Menschen und erhebliche Sachwerte besteht und Totholz aus Naturschutzaspekten vorhanden ist, muss beispielsweise bei der Erarbeitung von Waldbrandschutzkonzepten geprüft werden, ob dort eine Brandbekämpfung überhaupt durchgeführt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, müssen angrenzend entsprechende Vorkehrungen gegen eine Brandausbreitung eingeplant und getroffen werden.
- Angrenzend an Wohnbebauung und an andere schützenswerte Objekte ist insbesondere zum Schutz von Menschen eine verstärkte Anreicherung von Totholz (stehend oder liegend) soweit möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren. In Schutzgebieten, wie im Nationalpark Sächsische Schweiz, erfolgt dies auch,
wenn es sich bei den unmittelbar an Wohnbebauung angrenzenden Flächen um die Pflegezone handelt. Prozessschutzflächen bleiben von dieser Vorgehensweise unberührt.
- Die Staatsregierung nimmt Kontakt zu den zuständigen Stellen in der Tschechischen Republik mit dem Ziel auf, die wissenschaftliche Auswertung des Waldbrandverlaufs gemeinsam weiter zu betreiben.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [15.03.23 10:26] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |