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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Kopfhörer auf dem Fahrrad - warum man damit gefährlich lebt :-( | 30 Beiträge | ||
| Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 882694 | ||
| Datum | 10.04.2023 18:52 MSG-Nr: [ 882694 ] | 1105 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias H. Den Paragrafen musst du mir zeigen, nachdem man für das überfahren einer Grünenampel ein Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bekommt. §38 der StVO, ich zitiere: "(1) 1Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. 2Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". An einer grünen Ampel habe ich mich nach §38 der StVO als Verkehrsteilnehmer den Sonderrechten eines Fahrzeuges mit Blaulicht und Martinshorn unterzuordnen. Punkt. | ||||
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