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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Klage auf Beförderung zum Stadtbrandinspektor :-() | 11 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 882982 | ||
Datum | 27.04.2023 15:40 MSG-Nr: [ 882982 ] | 1229 x gelesen | ||
Den Kindergarten am Anfang kann man sich wirklich sparen. Maßgeblich sind die Begründungen des Gerichtes. Die drucksen auch etwas herum aber bringen es in Tz. 23 dann auf den Punkt. - Es wurde nicht nachgewiesen, dass jeder mit dem Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" zum Stadtbrandinspektor befördert wurde. - In der betroffenen Stadt wurde noch nie ein freiwilliger Feuerwehrmann zum Stadtbrandinspektor befördert. Letztlich gilt dort dasselbe wie im Beamtenrecht. Ich brauch nicht nur die Voraussetzungen für die Beförderung, ich brauch auch eine Stelle. Wie viele Feuerwehrbeamte hängen auf A8 (alt), hätten den Lehrgang denn sie für A9 (alt) brauchen, aber müssen warten bis eine entsprechende Stelle frei wird; wie viele Kameraden hängen auf A11 (alt) und warten bis irgendwo eine A12(alt) Stelle frei wird. BaWü hat hier tatsächlich mitgedacht und die oberen freiwilligen Dienstgrade nicht von den Lehrgängen abhängig gemacht, sondern an (potentielle) Dienststellungen gekoppelt. Eine Angehöriger einer freiwilligen Feuerwehr kann in einer Stadt mit Berufsfeuerwehr nie Leitender Hauptbrandmeister werden. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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