Moin,
ein wenig abstrus. Egal.
Wir müssen hier Funktion von Dienstgrad trennen. Nicht jeder Brandinspektor ist zugleich verantwortlicher Einheitsführer in der Funktion des Zugführers. Somit ist auch nicht jeder Stadtbrandinspektor automatisch Leiter der Feuerwehr. Nach VOFF NRW ist er nach Besuch der entsprechenden Lehrgänge (Anlage 1; "wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und die Lehrgänge "Einführung in die Stabsarbeit" und "Leiter einer Feuerwehr" nach FwDV 2, Nummer 4.4 und 4.6 am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.") in diesen Dienstgrad zu ernennen. In so fern verstehe ich das ganze Theater dort nicht. Wem tut es weh, wenn ein Ehrenamtlicher Feuerwehrmann dem ihn zu stehenden Dienstgrad trägt. Und das hat nichts mit irgendwelchen Planstellen (Was ist das im Ehrenamt) oder Beamtenrecht zu tun. Hier geht es um die Befindlichkeiten der Leitung der Feuerwehr. Und auch wenn man das noch nie gemacht hat, war das nie machen ja nicht unbedingt richtig.
Also alles in allem Kindergarten. Nicht mehr und nicht weniger.
Vielleicht sollte man das aber zum Anlass nehmen, über den Titel "Stadtbrandinspektor" noch mal nachzudenken, denn meines Wissens steht dieser Dienstrang jedem Ehrenamtlichen zu, der Beruflich den Aufstieg in den gD gemacht hat.
Gruß
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