Guten Tag
Lt. " SWR " verurteilte Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten zu 8.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung:
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Die Richterin begründete das Urteil damit, dass die Sonneneinstrahlung zum Unfallzeitpunkt extrem und das Wetter sehr wechselhaft gewesen sei. Die Straße sei nass gewesen, der Autofahrer habe die Scheibenwischer in Betrieb gehabt.
Dennoch hätte er so fahren müssen, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke hätte anhalten können. Das Urteil wurde von beiden Seiten akzeptiert und ist damit rechtskräftig.
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Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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