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RubrikEinsatz zurück
ThemaStuttgarter Feuerwehr meisselt Klimakleber von der Strasse    # 28 Beiträge
AutorBern8d L8., Emden / Niedersachsen883987
Datum06.07.2023 20:48      MSG-Nr: [ 883987 ]1071 x gelesen

Glückauf!

Ich will nochmal zum Thema "Die Feuerwehr kann ja alles, also muss sie auch" drei praktische (fiktive) Beispiele nennen:

1. Die Polizei fährt sich mit einem Streifenwagen auf einer schlammigen Wiese fest. Es geht nichts mehr, kein vor und kein zurück. Der Polizeichef fordert die Feuerwehr an und bittet um Amtshilfe, sie möge den Streifenwagen wieder freischleppen. Die Feuerwehr lehnt ab und verweist auf ein örtliches Bergungsunternehmen. Dieses kommt, erledigt den Auftrag und schreibt eine Rechnung mit Nachtzuschlag, weil der Einsatz war morgens um 03.00 Uhr. Der Polizeichef bekommt schlechte Laune, weil die Feuerwehr seinen Amtshilfeantrag abgelehnt hat und er nun den Abschlepper bezahlen muss. Ergebnis: der Polizeichef und der Feuerwehrchef trinken eine gemeinsame Tasse Kaffee und erörtern die Rechtslage. Und siehe da: es gab keine Rechtsgrundlage für eine Amtshilfe, obwohl es ja die Feuerwehr gekonnt hätte.

2. Der Feuerlöscher der Polizeiwache muss zur 2jährlichen Wartung und die Polizei bittet die Feuerwehr, die Wartung in ihrer Pulverwerkstatt durchzuführen. Die Feuerwehr lehnt ab und verweist auf ein örtliches Dienstleistungsunternehmen, das ein Gewerbe betreibt und Geld verdienen möchte. Die Feuerwehr darf hier gar nicht tätig werden, obwohl sie es ja gekonnt hätte.

3. Die Polizei fährt mit einem Streifenwagen durch ein Schlagloch, danach ist ein Reifen platt. Sie ahnen was kommt: die Feuerwehr wird angefordert, weil sie kann einen Reifen wechseln. Feuerwehr lehnt ab und verweist auf einen örtlichen Reifenfachhandel. Die Feuerwehr darf hier gar nicht tätig werden, obwohl sie es ja gekonnt hätte.

Was hat das jetzt alles mit den Klimaklebern zu tun? Streng genommen gar nichts. Ich wollte nur deutlich machen, dass das Argument "Die Feuerwehr kann ja alles also muss sie auch Amtshilfe leisten" dummes Zeug ist. Es lohnt sich, jeden Einzelfall zu prüfen. Und dann muss man sich trauen, auch mal NEIN zu sagen, wenn ganz offensichtlich die Amtshilferechtsgrundlage fehlt.

Und wenn mich die Polzei anfordern würde, um Klimakleber zu beseitigen, würde ich NEIN sagen. Aber das brauche ich ja nicht, weil die Polizei in Niedersachsen hat technische Einheiten, die das selber können.

Falls die Frage aufkommt, was denn ein berechtigter Amtshilfeantrag ist, auch ein praktisches (fiktives) Beispiel:
Der Bürger Joke Fleißig zieht von Emden nach Berlin. Leider hat er in Emden vergessen, seine Steuer für seinen Hund zu bezahlen. Und in Emden hat er sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet. Der Vollstrecker erfährt beim vergeblichen Eintreiben der Hundesteuer, dass Herr Fleißig nach Berlin umgezogen ist. Jetzt kann die Meldebehörde der Stadt Emden einen Amtshilfeantrag an die Meldebehörde der Stadt Berlin stellen. Die Berliner müssen und werden auch helfen ...............

Schönen Abend noch wünscht

Bernd Lenz

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