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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Aufwandsentschädigung der Kreisausbildung in den Bundesländern | 7 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 884243 | ||
Datum | 24.07.2023 12:06 MSG-Nr: [ 884243 ] | 525 x gelesen | ||
Für BaWü gibt es keinen Erlass auf Landesebene und nach meinem Wissens auch keine standardisiertes Vorgehen. Zum Teil werden die Ausbilder nach den Entschädigungssätzen ihrer Gemeinden bezahlt und die rechnen das mit dem Landratsamt ab; zum Teil werden sie direkt vom Landratsamt bezahlt und die Sätze werden auch dort festgelegt. Gerüchten zu Folge erhielt der Maschinist des Löschfahrzeuges eine höhere Entschädigung als der Ausbilder, weil sie nach zwei verschiedenen Satzungen bezahlt wurden. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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