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RubrikAusbildung zurück
ThemaAufwandsentschädigung der Kreisausbildung in den Bundesländern7 Beiträge
AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg884243
Datum24.07.2023 12:06      MSG-Nr: [ 884243 ]525 x gelesen

Für BaWü gibt es keinen Erlass auf Landesebene und nach meinem Wissens auch keine standardisiertes Vorgehen.

Zum Teil werden die Ausbilder nach den Entschädigungssätzen ihrer Gemeinden bezahlt und die rechnen das mit dem Landratsamt ab; zum Teil werden sie direkt vom Landratsamt bezahlt und die Sätze werden auch dort festgelegt.

Gerüchten zu Folge erhielt der Maschinist des Löschfahrzeuges eine höhere Entschädigung als der Ausbilder, weil sie nach zwei verschiedenen Satzungen bezahlt wurden.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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 23.02.2023 11:12 Chri7sti7an 7R., Bad Schwalbach
 23.02.2023 11:40 Thom7as 7G., Erfurt
 23.02.2023 12:17 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.07.2023 22:14 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 24.07.2023 12:06 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.

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