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RubrikEinsatz zurück
ThemaGewehre und Granaten: Hinterbliebene finden riesige Waffensammlung5 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 884252
Datum24.07.2023 18:32      MSG-Nr: [ 884252 ]651 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Heinrich B.Darf legal bis 1 kg Schwarzpulver kaufen und lagern.

Das ist recht wenig für einen Schützen der regelm. auf dem Schießstand ist. :-) Wobei auf der Erwerbsberechtigung bestimmt eine höhere Menge eingetragen ist die er pro Jahr erwerben darf. ;-)

Gelagert werden darf maximal 1 kg in einem nicht bewohnten Raum im Wohngebäude und maximal 3 kg in einem unbewohnten Nebengebäude. Natürlich in fest verschlossenen Behältern und vor Fremdzugriff gesichert.

Da kann es für die Feuerwehr schon mal eine kleine Überraschung geben. Aber in der Regel weiß man zumindest auf dem Dorf wer da so etwas gelagert hat.

Übler wird es wenn da so ein "Hirsch" alles an Fundmunition gehamstert hat was er so auf Äckern oder im Wald gefunden hat. Denn noch sind nicht alle möglichen Verdachtsflächen gesäubert oder auch den Behörden sicher bekannt.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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