News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | WLF-Gelände; war: Sammelthread TLF-W, Beschaffungen der Bundesländer | 49 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 884873 | ||
Datum | 03.09.2023 13:34 MSG-Nr: [ 884873 ] | 2186 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael W. Warum man hier aber nicht die Geschwindigkeitsbeschränkung für die Feuerwehrzwecke weggelassen hat, verstehe ich jetzt nicht. Immerhin darf im landwirtschaftlichen Einsatz mit Klasse T ja mit 60 gefahren werden. Sinn macht diese Regelung nicht wirklich. Feuerwehr hat doch keinen Bedarf an einer solchen Ausnahmeregelung und wird in hoffentlich nicht anmelden. Bei der Klasse T hat sich die Lobby durchgesetzt - mehr nicht. Allerdings auch nur eine Frage der Zeit bis das kassiert wird. Die Unfallforschung hat den Bereich im Blick. Die Polizei auch. Im Bauverkehr ist der Führerschein T kein Thema. Gruß Dirk | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|