Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gemeinderat lehnt gewählten Feuerwehrkommandant ab | 19 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 885540 |
Datum | 30.10.2023 09:50 MSG-Nr: [ 885540 ] | 1597 x gelesen |
Hallo!
Geschrieben von Markus G.Wenn der zukünftige Kdt. z.B. durch Rechts- oder Linksradikale oder anderweitige Tätigkeiten aufgefallen ist, würde ich ihm, auch wenn er der beste und fachlichst versierteste FF´ler auf der ganzen Welt wäre,
meine Stimme entziehen bzw. nicht geben.
Hmm... wo fangen wir an? Wo hören wir auf?
Klar, bei offensichtlichen radikalen Tendenzen ist die Sache klar. Ohne Frage.
Aber was sind anderweitige Tätigkeiten? So lange diese "Tätigkeiten" nicht gegen geltendes Recht, Gesetze usw. verstoßen sind diese Privatsache.
Hier jetzt zu konstruieren das der Kommandant als AFD Mitglied absichtlich Fehler gemacht hat damit dem Mitglied der "Linke" das Haus abbrennt (oder umgekehrt) ist doch sehr weit hergeholt. Klar kann man im Fall der Fälle solche Vorwürfe erheben, nur sollte man die Anschuldigungen auch klar beweisen können.
Wenn wir das Spiel weitertreiben kommen wir am Ende dahin das ein zukünftiger Kommandant bevor er verpflichtet werden kann, erst vom Verfassungsschutz, der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft überprüft werden muss. ;-)
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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