Guten Tag
Mangelnde Befugnisse machen lt. tagesschau.de machen die Arbeit der Notfallsanitäter schwer:
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Bundesweiter Flickenteppich an Regelungen
Dabei gilt seit 2014 das Notfallsanitätergesetz. Dies erlaubt, "um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden" abzuwenden, auch eine selbstständige Gabe von Medikamenten durch die Notfallsanitäter. Vorausgesetzt, sie haben es in der Ausbildung gelernt. Dazu wurde eigens die Ausbildung bundesweit vereinheitlicht.
Die Probleme bestünden aber weiter, kritisieren Experten. Denn der Rettungsdienst ist noch immer durch 16 einzelne Landesgesetze geregelt. Meistens sind Landkreise und Städte die Träger des Rettungsdienstes. Pro Rettungsdienstbezirk gibt es fast überall einen sogenannten Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Dieser bestimmt unter anderem auch, welche Medikamente Notfallsanitäter geben dürfen.
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Experte fordert einheitliche Standards
Auch Gesundheitsökonom Prof. Christopher Niehues von der FH Münster plädiert für bundeseinheitliche Mindeststandards, die überall verpflichtend gelten. "Für einige werden bundeseinheitliche Vorgaben ungemütlich werden. Aber wir dürfen nicht von einem kleinen Teil bestimmen lassen, dass die Notfallversorgung so heterogen bleibt."
Prof. Alex Lechleuthner, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst Deutschland e.V. warnt vor einer absoluten Gleichschaltung, befürwortet aber landesweit einheitliche Vorgaben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich Reformen im Rettungsdienst angekündigt. Dazu gibt es verschiedene Vorschläge, die Bund und Länder gerade verhandeln.
Wenn ich so sehen, was in anderen Länder nichtarztliches Notfallhelferpersonal für Kompetenzen hat, da könnte man hierzulande etliche Notärzte bzw. NEF-Standorte/Einsätze einsparen.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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