Geschrieben von Jakob T.Naja, so richtig blöd wird es wenn die "Dame" vor Gericht auch noch Recht bekommt.
naja, was heißt da schon "richtig blöd"?
Das würde wohl vor allem zur Folge haben, dass die Stadt Köln die beiden kaputten Autoscheiben bezahlen muss. Ja nu, wird wohl im Jahresetat für Schadenersatz einer Millionenstadt nicht weiter auffallen.
Eine strafrechtliche Verurteilung der Beteiligten halte ich bezüglich der Sachbeschädigung erstmal für ausgeschlossen.
Man weiß ja nie wie ein Richter gerade drauf ist.
Es dürfte dabei wohl vor allem darauf ankommen, wie gut die Akteure ihr Handeln begründen (können). Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürften das wissen und darin geübt sein.
Geschrieben von Jakob T.der engagierte Feuerwehrmann
War ja im vorliegenden Fall überhaupt nicht beteiligt.
Und der überlegt hoffentlich zukünftig wie auch heute schon bei einer solchen Entscheidung:
Was passiert, wenn ich falsch entscheide?
Wenn ich die Scheibe einschlage und es war falsch, muss ich eine Stellungnahme schreiben und die Stadt muss den Schaden bezahlen.
Wenn ich die Scheibe nicht einschlage und es war falsch, dann ist hinterher der Hund tot.
Mit so einer Abwägung kann man in Zweifelsfällen doch sicher eine Lösung finden, mit der man hinterher leben kann. Aber bitte nur in Zweifelsfällen, nicht jeder Hund in einem Auto ist in Lebensgefahr!
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