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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Änderung des Notfallsanitätergesetzes | 13 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 885587 | ||
Datum | 02.11.2023 10:21 MSG-Nr: [ 885587 ] | 553 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von der tagesschau: Pro Rettungsdienstbezirk gibt es fast überall einen sogenannten Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Dieser bestimmt unter anderem auch, welche Medikamente Notfallsanitäter geben dürfen. Dass es bundesweit solch ein Flickenteppich bei der Medikamentengabe gibt, hätte ich mir nicht gedacht. Wie läuft denn das dann mit der Medikamentengabe rechtlich korrrek ab, wenn Notfallsanitäter beispielsweise außerhalb ihres "Rettungsdienstbereich" tätig werden ? Welche Regelung gilt dann hier, die ihres Heimat-Rettungsdienstbereich oder die, welche in den Bereich in den sie gerade tätig sind gilt? Hier in der Metropolregion Rhein-Neckar -wird in anderen Ballungsgebieten ähnlich sein- sind ja tagtäglich RTWs mit Notfallsanitätern Rettungsdienstbereich u.a. auch bundesländerübergreifend tätig. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [02.11.23 10:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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